Ja! Zur Ehe für alle

Die Ehe für alle ist ein historischer Schritt für die Gleichstellung

Homo- und Bisexualität sind in der Schweiz gesellschaftlich weitgehend anerkannt. Trotzdem sind gleichgeschlechtlich liebende Menschen in unserem Land rechtlich nicht gleichgestellt, weil sie nicht heiraten können und ihnen somit wichtige Rechte verwehrt bleiben. Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder sind gesetzlich weniger gut abgesichert, dies obwohl die Bundesverfassung das Recht auf Ehe und Familie garantiert und jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform verbietet.

Mit der Ehe für alle wird diese elementare Diskriminierung endlich beseitigt und es werden alle Paare gleichgestellt.

Die Ehe für alle fördert die Akzeptanz

Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist eine längst überfällige gesetzliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Liebe. Sie hat Signalwirkung für die Gesellschaft – die Arbeitswelt und insbesondere für junge Menschen. Dazu kommt, dass in Ländern, in denen die Ehe für alle eingeführt wurde, die Suizidalität unter LGBT-Personen sank und die Vorurteile ihnen gegenüber abnahmen. Dies bestätigen mehrere Studien in Ländern wie Dänemark, Schweden und den USA. [1]

Die Ehe für alle bietet besseren Schutz für Familien und ihre Kinder

Unterschiedliche Familienentwürfe und Familienmodelle sind heutzutage längst Realität und fester Bestandteil unserer Gesellschaft, und sie werden immer zahlreicher. Laut Schätzung des Dachverbandes für Regenbogenfamilien leben bis zu 30’000 Kinder bei gleichgeschlechtichen Paaren. Unabhängig der Gesetzlage. Die Wissenschaft ist sich zudem einig: Gleichgeschlechtliche Paare sind genauso gute Eltern wie heterosexuelle Paare. Denn Kinder brauchen in erster Linie feste und liebevolle Bezugspersonen, ganz unabhängig von deren Geschlecht oder sexueller Orientierung. [2]

Die Ehe für alle trägt zum Kindeswohl bei

Die Ehe für alle ermöglicht verheirateten Frauenpaaren den Zugang zu Samenbanken in der Schweiz und die damit verbundene originäre Elternschaft beider Frauen. So haben die Kinder von Geburt an zwei Elternteile. Das ist ein grosser Fortschritt: Diese Regelung stellt das Kindeswohl ins Zentrum, weil die Kinder so auch beim Tod eines Elternteils rechtlich abgesichert sind. Diskriminierende Erfahrungen passieren im gesellschaftlichen Umfeld. [3] Liegt uns das Kindeswohl tatsächlich   am Herzen, braucht es ein Zeichen für mehr Offenheit und Toleranz.  

 Ein Ja für die Ehe für alle, bedeutet nicht ein Ja für die Ehe

Die Ehe aus unterschiedlichen Gründen zu kritisieren und sie generell abzulehnen, ist eine legitime Postition. Dies darf aber kein Grund sein, die Ehe für alle abzulehnen bzw. erst gar nicht abstimmen zu gehen. Unterschiedliche Einstellung gegenüber der Ehe ändern nichts an dem Grundsatz, dass allen Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten zustehen. Solange gleichgeschlechtlichen Paaren rechtlich nur die Option einer eingetragenen Partner:innenschaft zusteht, gibt es signifikante Ungleichbehandlungen in den Bereichen Vermögensrecht, Treuepflicht, Adoption, Samenspende und Einbürgerung.

Das Recht auf Ehe für alle betrifft rund 500’000 Bewohner:innen der Schweiz!

Laut Swissinfo sind 5 – 10 % der in der Schweiz lebenden Menschen homosexuell. [4] Die Wahl ob und wen sie heiraten wollen, verstehen wir als demokratisches Grundrecht. Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln. Ein exklusives Heiratsprivileg für hetero Paare ist im 21. Jahrhundert nicht mehr tragbar.

Trotzdem ist die Schweiz das zweitletzte europäische Land, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht geöffnet hat. Es ist an der Zeit, dem gesellschaftlichen Wandel endlich Rechnung zu tragen! 

Es ist genug Ehe für alle da! Gerne auch an Freund:innen weiterleiten! Jede Stimme zählt. 💜

Quellen:

[1] https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2604258 , https://jech.bmj.com/content/74/1/78.full und https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1999/404/20140518/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1999-404-20140518-de-pdf-a.pdf der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Art. 8 Abs. 2 und Art. 14

[2] https://www.regenbogenfamilien.ch/fakten/

[3] https://www.srf.ch/radio-srf-3/ehe-fuer-alle-wir-kinder-aus-regenbogenfamilien

[4] https://www.swissinfo.ch/ger/homosexuelle–kein-run-aufs-standesamt/6446920